Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen mindestens zu a) 245 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
- 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
- 5 Fahrstunden3 Überland
- 4 Fahrstunden3 Autobahn
- 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praktische Prüfung ist abzulegen
- A1: Dauer mindestens 70 Minuten9
- A2, A:
- Dauer mindestens 70 Minuten9
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten9
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ab- lauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Außerdem ist zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
-
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
- zGM = zulässige Gesamtmasse
- bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- 1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
- 2 Je 90 Minuten
- 3 Je 45 Minuten
- 5 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- 6 Beim Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
- 7 Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland³, 2 Fahrstunden Autobahn³, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit³.
- 8 Fahrzeugklasse nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013
- 9 bis 31.12.2020 A, A2 (direkt) 60 Min., A, A2 (Aufstieg) 40 Min, A1 45 Min.