Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
- 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
- 5 Fahrstunden3 Überland
- 4 Fahrstunden3 Autobahn
- 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praktische Prüfung ist abzulegen
- A1: Dauer mindestens 70 Minuten9
- A2, A:
- Dauer mindestens 70 Minuten9
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten9
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ab- lauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Außerdem ist zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
-
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Begrenzung der bbH
Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Klassen 3/4 „alt“
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Als Leichtkrafträder gelten auch:
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- zGM = zulässige Gesamtmasse
- bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- 1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
- 2 Je 90 Minuten
- 3 Je 45 Minuten
- 5 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- 6 Beim Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
- 7 Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland³, 2 Fahrstunden Autobahn³, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit³.
- 8 Fahrzeugklasse nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013
- 9 bis 31.12.2020 A, A2 (direkt) 60 Min., A, A2 (Aufstieg) 40 Min, A1 45 Min.
- 10 Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.