Führerscheinklasse B96

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM
  • Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg

Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

  • 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis

  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung entfällt

Außerdem ist zu beachten:

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    Biometrisches Passbild, Nachweise über Tag und Ort der Geburt (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)

Wissenswertes

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
  • zGM = zulässige Gesamtmasse
  • bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • 1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
  • 2 Je 90 Minuten
  • 3 Je 45 Minuten
  • 4 (entfällt)
  • 5 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
    • a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
    • b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    • c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.